Den großen und komfortablen Zimmern „Family“ stellen wir einige wesentliche Serviceleistungen für einen wirklich perfekten Familienurlaub zur Seite.
Unter diesen Serviceleistungen befindet sich zweifellos der Spielraum, eine der meistgeschätzten.
Er wurde im Dezember 2008 renoviert und ist durch eine bequeme Treppe mit der Bar verbunden, sodass die Eltern das Vergnügen der Kinder leicht kontrollieren können. Zudem fehlt auch nicht die Ecke, in der die Eltern sitzen und plaudern können, während die Kinder frei spielen.
In dem 100 m2 großen Spielraumhaben wir eine neue, eigens für 3-10-Jährige eingerichtete Spielecke mit Anti-Shock-Boden realisiert, mit:
Hinzu kommt noch ein Bereich mit Kickerund Tischtennisplattefür Jugendlichensowie die Multimedia-Station in der Bar im oberen Geschoss.
Wir sind auf dem Laufenden über die Animationsaktivitäten der Region, über die Programme (einschließlich Vollzeit) der Skischule, mit der wir eine Vereinbarung getroffen haben, und über die Babysitter in der Region … fragen Sie uns nach Informationen und, basierend auf Ihren Interessen und den Zeitraum, in dem Sie uns besuchen, wir geben Ihnen alle Details!
Haben Sie weitere Fragen oder Kuriositäten? Wenden Sie sich unverbindlich an uns, wir antworten sofort für eine Elternmeinung!
Um die Reservierung zu bestätigen, ist eine Anzahlung erforderlich, die als Prozentsatz von 30 % der Gesamtreservierung festgelegt und auf die nächsten hundert Euro aufgerundet wird.
Stornierung / Storno:
Im Falle einer Stornierung des Aufenthalts aus Gründen, die das Hotel nicht zu vertreten hat, hat der Kunde dennoch folgende Beträge zu zahlen:
Es bestünde die Möglichkeit, eine Reiseversicherung über das ERGO Versicherungsinstitut abzuschließen, das eine Vereinbarung mit dem Trentiner Hotelverband hat; hier ist der Link:
https://www.care4uhotel.com/it/polizza/care4uhotel
Die Police muss innerhalb von 48 Stunden nach der definitiven Buchungsbestätigung (nach Eingang der Anzahlung) abgeschlossen werden und deckt die Stornierung des Urlaubs und vorzeitige Abreise, auch im Krankheitsfall durch COVID, jedoch unter Ausschluss allfälliger Sperren/Einschränkungen, vorausgesetzt, dass in diesem Fall die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung vorgesehen ist.